Luftbild einer Wohnanlage mit Neu- und Bestandsbauten
© Jochen Kneucker, Würzburg

Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen: Programm zur Unterstützung von Wohnungsunternehmen, die durch die Energiekrise Finanzierungsschwierigkeiten haben

Durch die völkerrechtswidrige militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sind auch in Deutschland die Energiepreise eklatant gestiegen. Trotz Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse können einzelne Wohnungsunternehmen aufgrund der gestiegenen Energiekosten in temporäre Finanzierungsschwierigkeiten geraten.

Der Bund hat im Februar 2023 eine Härtefallregelung geschaffen, mit der Wohnungsunternehmen in diesen Fällen unterstützt werden sollen. Die LfA Förderbank Bayern reicht in diesem Rahmen Betriebsmittelkredite an Wohnungsunternehmen aus, bei denen der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos trägt. Die Hilfen können ab 1. Juni 2023 bei der LfA Förderbank beantragt werden. Die Beantragung und Auszahlung der Wohnungsunternehmenskredite der LfA erfolgt über die Hausbanken. Die nicht vom Bund abgesicherten restlichen Kreditrisiken der LfA werden in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern gegenüber der LfA einbezogen.

Der Kreditbetrag beträgt nach den Festlegungen des Bundes grundsätzlich mindestens 500.000 Euro und maximal 10 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Er ist begrenzt auf die temporäre Liquiditätslücke, die aufgrund der erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) zwischen dem 1. April 2022 und 31. Dezember 2023 entstanden ist oder entstehen wird. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Unter den Begriff Wohnungsunternehmen fallen privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsunternehmenskredit kann bis zum 1. November 2023 bei der LfA beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Programmmerkblatt „Wohnungsunternehmenskredit“ der LfA.