
Tunnelbau
In der Vergangenheit wurden Tunnel fast ausschließlich aus topographischen Gründen (Durchfahrung von Gebirgsstöcken, Unterfahrung von Flussläufen) gebaut. Heute werden Tunnellösungen und überdeckte Tieflagen bei Straßenprojekten zunehmend aus ökologischen und gesellschaftspolitischen Gründen gefordert. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Vermeidung der Trennwirkung durch Straßen im Siedlungs- und Naturraum
- Immissionsschutz (Lärm, Abgas)
Der "Preis" für diese Vorteile eines Tunnelbauwerkes sind:
- vergleichsweise hohe Investitionskosten
- großer Energieverbrauch im Betrieb für Beleuchtung und Lüftung
- hohe sonstige Betriebs- und Unterhaltungskosten
- lange Bauzeiten
Bei der Planung ist es deshalb erforderlich, die Vor- und Nachteile einer Tunnellösung im Vergleich zu einer offenen Trassenführung zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Dabei müssen alle Aspekte einbezogen werden. Wesentliche Kriterien sind vor allem die Baukosten, aber auch die Betriebs- und die Unterhaltungskosten.

Wegen der stark variierenden Randbedingungen (geologische Verhältnisse, Grundwasser und so weiter) und der oftmals eingeschränkten Möglichkeiten der Vorerkundung (zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder in bebautem Gebiet) ist die Bandbreite bei den Rohbaukosten sehr groß. Außerdem bestehen höhere Risiken, von den Kostenschätzungen abzuweichen.
Im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung sind derzeit (Stand Dezember 2018) 62 Straßentunnel mit einer Gesamtlänge von etwa 40 Kilometer in Betrieb. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Tunnel der Gemeinden und Städte, die von diesen selbst verwaltet werden (zum Beispiel die Tunnel der Landeshauptstadt München).
Zu den größeren bayerischen Straßentunneln zählen der "Grenztunnel Füssen" mit einer Röhrenlänge von etwa 1,3 Kilometern (A 7) und der "Tunnel Allach" mit einer Länge von rund 1,0 Kilometer (A 99). Im ersten Fall handelt es sich um einen Gebirgstunnel, der bergmännisch in Spritzbetonbauweise aufgefahren wurde, im zweiten Fall um einen mit geringer Überdeckung im Gelände liegenden Tunnel, der in offener Bauweise hergestellt wurde. Der Tunnel Allach liegt auf ganzer Länge im Grundwasser der Münchner Schotterebene.
Tunnelsicherheit
Tunnel sind besonders kritische Straßenabschnitte, die hohe Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit erfüllen müssen. Die Sicherheitsanforderungen an Tunnel wurden nicht zuletzt infolge einiger schwerer Tunnelunfälle - Mont-Blanc-Tunnel (1999), Tauerntunnel (1999), Gotthard-Tunnel (2001) - in den letzten Jahren stetig erhöht und sind in den "Richtlinien für die Ausstattung von Straßentunneln" (RABT) geregelt.

Die geänderten Sicherheitsanforderungen führten dazu, dass zahlreiche bestehende Tunnel nachgerüstet werden mussten beziehungsweise noch nachgerüstet werden (bundesweites Nachrüstprogramm). Durch die umfangreiche bau- und betriebstechnische Ausstattung steigen die Investitionskosten, aber auch die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten. Da die Platzverhältnisse in Tunneln sehr begrenzt sind, sind bei Nachrüstungs- und auch Wartungsarbeiten massive Verkehrsbehinderungen meist nicht vermeidbar.
Die technische Ausstattung eines Straßentunnels soll dem Verkehrsteilnehmer hohe Sicherheit bieten. Die Gefährdung von Personen und Fahrzeugen bei Störungen soll durch eine frühzeitige, möglichst automatische Warnung so klein wie möglich gehalten werden. Insbesondere im Brandfall sind Fluchtwege zur Selbstrettung besonders wichtig.
Zu den Betriebseinrichtungen eines Tunnels, die im technischen Regelwerk genau festgelegt sind, gehören unter anderem:
- Beleuchtung
- Belüftung mit teils sehr aufwändigen Lüftungssystemen und -bauwerken
- sicherheitstechnische Anlagen wie Pannenbuchten, Fluchtstollen, Fluchtwegbeleuchtung
- Kommunikationseinrichtungen (Notruf, Funk, Videoüberwachung)
- Brandmelde- und Löscheinrichtungen
- zentrale Anlagen wie Betriebsräume, Entwässerungsanlagen, Stromversorgung
Grundsätzlich steigt der Aufwand für Sicherheitseinrichtungen mit zunehmender Tunnellänge.
Höhenkontrolle
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht höher als 4 Meter sein. Diese zulässige Höhe wird jedoch von vielen Lkw´s regelmäßig überschritten. Um die Sicherheit in Tunneln dauerhaft zu gewährleisten und Schäden am Tunnel insbesondere an der, an der Tunneldecke angebrachte Sicherheitsausrüstung zu vermeiden, sehen die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) Höhenkontrollen vor.