Grafik zur Förderung von kommunalen Mietwohnungen
© StMB

Förderung von kommunalem Mietwohnraum

Förderverfahren:

Ab dem Jahr 2027 gibt es in der Wohnraumförderung für Mietwohnraum sowie für Studierenden- und Azubiwohnraum ein Jahresbauprogramm. Projektträger können sich bei den zuständigen Bewilligungsstellen um eine Aufnahme bewerben:

Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026.
Das Bewerbungsformular KP und das Bewerbungsformular KP-U sind im Reiter „Formulare“ hinterlegt. Interessenten werden gebeten sich zur weiteren Beratung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.

Die im Folgenden genannten Konditionen gelten für die Bewerbung zum Jahresbauprogramm 2027 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.

Wer wird gefördert?

Mit dem Kommunalprogramm unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit (Zweckvereinbarungen und Zweckverbände) sowie mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen dabei, preisgünstigen Wohnraum zu planen und zu bauen.

Was wird gefördert?

Kommunale Gebietskörperschaften und mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen werden bei der Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung und dem Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung sowie bei der Modernisierung von Gebäuden unterstützt.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 25 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • Einsatz von mindestens 10 Prozent bzw. 15 Prozent Eigenkapital
  • Antragstellung durch kommunale Gebietskörperschaften oder mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen
  • Gefördertes Wohngebäude verbleibt während der Bindungszeit im Eigentum des Projektträgers

Wie wird gefördert?

Förderbausteine:

  • Zuschuss zu vorbereitenden planerischen Maßnahmen (nur für kommunale Gebietskörperschaften)
    • Bis zu 60 Prozent der Kosten, z.B. für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe
  • Zuschuss für Vorhaben
    • 50 Prozent der Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstück)
  • ergänzendes Darlehen
    • kommunale Gebietskörperschaften
      Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen, optional
      bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten (inkl. Grundstück). Die aktuellen Laufzeiten und Zinssätze können im Internetangebot der BayernLabo abgerufen werden
    • mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen
      Staatliches Darlehen
      bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten (inkl. Grundstück), Zinssatz 0,5%

Belegung, Miethöhe und Einkommensgrenzen:

Die Zielgruppe des Kommunalprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können.

  • kommunale Gebietskörperschaften
    • Die Miethöhe orientiert sich an den nach § 22 Abs. 1 des zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erstattungsfähigen Aufwendungen.
    • Die Einkommensgrenzen sollen sich an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung orientieren (vergleiche Artikel 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG).
  • mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen
    • Mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen erhalten die örtlich zumutbare Miete, die Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein.